| Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Die
Aufgabe einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu den freiwilligen,
jedoch
sehr wichtigen Versicherungen gehört, liegt in erster Linie darin, das
Risiko von
Berufsunfähigkeit und somit die eigene Arbeitskraft abzusichern. Das
bedeutet,
die Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt dem Risiko entgegen, dass der
Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls derart
gesundheitlich
beeinträchtigt ist, dass er seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr
oder nur in
deutlichem reduziertem Maß nachgehen kann. |
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Berufsunfähigkeitsversicherung
vergleichen |
| Dabei
ist es zunächst unerheblich, ob die Arbeit entlohnt wird oder
unentgeltlich erfolgt. Insofern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung
für alle
diejenigen empfehlenswert, die durch ihre Arbeitsleistung den
Lebensunterhalt
für sich und die Angehörigen erwirtschaften, ihren Teil dazu beitragen
oder
beispielsweise als Hausfrau eine Arbeit verrichten, die ohne
finanziellen
Aufwand nicht zu ersetzen wäre.
Grundsätzlich besteht im
Fall von Berufsunfähigkeit
ein Anspruch auf staatliche Unterstützung, der allerdings vom
beruflichen
Status abhängt und an einige Voraussetzungen gebunden ist.
Arbeitnehmer, die
länger als fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse
einbezahlt haben
und vor 1961 geboren sind, haben prinzipiell Anspruch auf die
staatliche
Erwerbsminderungsrente. Dabei setzt die volle Erwerbsminderungsrente,
die
maximal 40 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres beträgt, voraus,
dass die
Leistungsfähigkeit des Versicherten für die Ausübung seiner letzten
Tätigkeit
auf unter drei Stunden täglich reduziert ist. Die halbe
Erwerbsminderungsrente
wird gewährt, wenn die Leistungsfähigkeit auf unter sechs Stunden
täglich
gesunken ist, die maximal gewährte Höhe liegt bei 20 Prozent des
vorjährlichen
Bruttoeinkommens. Ähnliches gilt für selbstständig Tätige, die im
Rahmen einer
freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse
einzahlen.
Freiberufler können eine Berufsunfähigkeitsrente über die
berufsständischen
Versorgungswerke erhalten, Beamte können eine Berufsunfähigkeitsrente,
deren
Höhe sich in erster Linie an den Dienstjahren orientiert, über ihren
Dienstherren erhalten. Für diejenigen, die keine Beiträge in die
gesetzliche
Rentenkasse einzahlen, sind grundsätzlich auch keine staatlichen
Leistungen im
Fall von Berufsunfähigkeit vorgesehen, zu diesem Personen gehören
beispielsweise Hausfrauen, Schüler, Studenten und im Regelfall auch
geringfügig
Beschäftigte. Anders verfährt die private
Berufsunfähigkeitsversicherung, die
auf einem Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und
Versicherer
basiert. Der Versicherte zahlt Beiträge ein, deren Höhe sich anhand von
Faktoren wie der gewünschten Rentenhöhe, der Auszahlungsdauer, dem
Risikopotenzial des versicherten Berufes sowie dem Geschlecht, dem
Alter und
dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Kommt es zum
Versicherungsfall, erfolgt die Leistung der Versicherung als monatliche
Rente,
die in der vereinbarten Höhe und für die vereinbarte Dauer ausbezahlt
wird.
Dabei erkennt die private Berufsunfähigkeitsversicherung den Status der
Berufsunfähigkeit im Regefall dann an, wenn der Versicherte seiner
letzten
Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich nachgehen kann oder seine
Leistungsfähigkeit im Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit auf die
Hälfte
reduziert ist. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass dieser Zustand
voraussichtlich dauerhaft oder zumindest für sechs Monate bestehen
wird.
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