Berufsunfähigkeitsversicherung


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Die Aufgabe einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu den freiwilligen, jedoch sehr wichtigen Versicherungen gehört, liegt in erster Linie darin, das Risiko von Berufsunfähigkeit und somit die eigene Arbeitskraft abzusichern.

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert?

Das bedeutet, die Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt dem Risiko entgegen, dass der Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls derart gesundheitlich beeinträchtigt ist, dass er seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr oder nur in deutlichem reduziertem Maß nachgehen kann. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung.

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Dabei ist es zunächst unerheblich, ob man die Arbeit entlohnt oder unentgeltlich erfolgt. Insofern ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle diejenigen empfehlenswert, die durch ihre Arbeitsleistung den Lebensunterhalt für sich und die Angehörigen erwirtschaften; ihren Teil dazu beitragen oder beispielsweise als Hausfrau eine Arbeit verrichten, die ohne finanziellen Aufwand nicht zu ersetzen wäre.

Grundsätzlich besteht im Fall von Berufsunfähigkeit ein Anspruch auf staatliche Unterstützung; der allerdings vom beruflichen Status abhängt und an einige Voraussetzungen gebunden ist. Arbeitnehmer, die länger als fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt haben und vor 1961 geboren sind, haben prinzipiell Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Dabei setzt die volle Erwerbsminderungsrente, die maximal 40 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres beträgt, voraus, dass die Leistungsfähigkeit des Versicherten für die Ausübung seiner letzten Tätigkeit auf unter drei Stunden täglich reduziert ist. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die Leistungsfähigkeit auf unter sechs Stunden täglich gesunken ist; die maximal gewährte Höhe liegt bei 20 Prozent des vorjährlichen Bruttoeinkommens. Ähnliches gilt für selbstständig Tätige, die im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Freiberufler können eine Berufsunfähigkeitsrente über die berufsständischen Versorgungswerke erhalten

Beamte können eine Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe sich in erster Linie an den Dienstjahren orientiert, über ihren Dienstherren erhalten. Für diejenigen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sind grundsätzlich auch keine staatlichen Leistungen im Fall von Berufsunfähigkeit vorgesehen, zu diesem Personen gehören beispielsweise Hausfrauen, Schüler, Studenten und im Regelfall auch geringfügig Beschäftigte. Anders verfährt die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf einem Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer basiert. Der Versicherte zahlt Beiträge ein, deren Höhe sich anhand von Faktoren wie der gewünschten Rentenhöhe, der Auszahlungsdauer; dem Risikopotenzial des versicherten Berufes sowie dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Kommt es zum Versicherungsfall, erfolgt die Leistung der Versicherung als monatliche Rente; die man in der vereinbarten Höhe und für die vereinbarte Dauer ausbezahlt. Dabei erkennt die private Berufsunfähigkeitsversicherung den Status der Berufsunfähigkeit im Regefall dann an; wenn der Versicherte seiner letzten Tätigkeit weniger als sechs Stunden täglich nachgehen kann; oder seine Leistungsfähigkeit im Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit auf die Hälfte reduziert ist. Voraussetzung dabei ist allerdings; dass dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft oder zumindest für sechs Monate bestehen wird.

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