Grundstück-Haftpflichtversicherung Vergleich


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Mit einem Grundstück-Haftpflichtversicherung Vergleich spart man im Internet schnell ein paar Euro ohne dabei auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Online Grundstück-Haftpflichtversicherung Vergleich

Über unseren online Grundstück Haftpflichtversicherung Vergleich können Sie in aller Ruhe die Tarife der Grundstück Haftpflichtversicherungen vergleichen und online abschließen. Die Grundstück Haftpflichtversicherung muss einen bestimmte Mindestumfang versichern. Gerne informieren wir Sie hier über diese Mindeststandards. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung.

Grundstück-Haftpflichtversicherung Vergleich online

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Begrenzungen der Leistungspflicht

Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.

Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
• auf derselben Ursache,
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
• dazu auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen.

Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit man nicht etwas anderes vereinbart hat, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.

Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten rechnet man nicht auf die Versicherungssummen an. Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.

Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme; oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss; wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt; werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.

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