Kfz
FuhrparkversicherungUnser
KFZ Fuhrparkversicherung kann ab 10
ziehenden Fahrzeugen vereinbart werden.
Voraussetzungen für die KFZ-Fuhrparkversicherung:
- Der Fuhrpark
Ihrer Flotte umfasst
mindestens 10 SFR berechtigte Fahrzeuge.
- Es wird ein
einheitlicher
Verlaufsrabatt (VR - Klassen) für alle Kraftfahrzeuge (auch nicht SFR
berechtigte Fahrzeuge wie Anhänger) vereinbart. Der Verlaufsrabatt ist
abhängig
von der Schadensquote Ihrer gesamten Flotte. Hier können Sie Ihren
Beitrag selbst
positiv beeinflussen.
- Die
Hauptfälligkeit ist der
01.01. p.a.
- Verlaufsrabatt
(VR – Klassen)
VR 0 125% Beitragssatz VR 1 100% Beitragssatz VR 2 85% Beitragssatz VR 3 70% Beitragssatz VR 4 60% Beitragssatz VR 5 50% Beitragssatz VR 6 45% Beitragssatz VR 7 40% Beitragssatz VR 8 35% Beitragssatz VR 9 30% Beitragssatz
Hier können Sie
sich den
Fragebogen für die Auflistung Ihrer KFZ Fuhrparkversicherung
herunterladen. Damit
wir
Ihnen ein bestmögliches Angebot unterbreiten können, benötigen wir von
Ihnen eine
Auflistung Ihrer Schäden aus den letzten 3 Jahren. Da die Schadensquote
durch
Ihre Versicherung bestätigt werden muss, können Sie sich hier
eine
beispielhafte
Vorlage der Abfrage herunterladen.
Sollten
Sie Fragen oder Probleme
haben, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine e-Mail. |