Kfz-Versicherungsvergleich


Hier geht es direkt zum online Kfz Versicherungsvergleich!

Unsere Vergleichsrechner für verschiedene Kfz-Versicherungen führen Sie selbsterklärend durch den jeweiligen online Kfz-Versicherungsvergleich.

Online Kfz-Versicherungsvergleich


Über das Fragezeichen können Sie sich dann an jeder Stelle des Vergleiches einfach zu verstehende Hilfestellungen abrufen. So fällt es schließlich leichter durch den Versicherungsvergleich zu kommen. Unser Angebot ist dazu noch für alle Interessenten kostenlos und unabhängig. Dieser Kfz-Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/82953 oder per E-Mail zur Verfügung.

Kfz-Versicherungsvergleich online mit der SAW-Assekuranz GmbH

Führen Sie Ihren Kfz Versicherungsvergleich online bei uns durch. Man führt Sie beim Online Kfz-Versicherungsvergleich durch ständige Hilfe selbsterklärend, durch den Versicherungsvergleichsrechner Kfz.

Hier können Sie online vergleichen ohne Angaben von persönlichen Daten oder E-Mail-Adressen!

Der online Kfz-Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH

Kfz-VersicherungsvergleichSie fahren keinen Pkw, sondern einen Lkw? Dann sollten Sie unseren unabhängigen und kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich durchführen. Über das Softwarehaus NAFI wird uns hier ein ausgezeichneter Kfz Versicherungsvergleichsrechner zur Verfügung gestellt. Sie machen einfach Ihre Angaben und der Rechner sucht Ihnen in kürzester Zeit aus der Vielzahl der Versicherer eine günstige Kfz Versicherung heraus. Dieser Service ist für Sie dazu noch völlig kostenlos und unverbindlich.

In unserem Kfz-Versicherungsvergleich werden die Tarife der Gesellschaften dazu nicht nur nach dem Preis verglichen. Sie können bestimmen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und unserer Kfz-Versicherungsvergleich zeigt Ihnen, welche Gesellschaften alle von Ihnen gewünschten Leistungen erfüllen.

Welche Kosten ersetzt man im Kaskoschaden?

Bei Beschädigung des Kfz ersetzen die Versicherungen bis zu dem sich ergebenden Betrag die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung und die hierfür notwendigen einfachen Fracht- und sonstigen Transportkosten. Wird das Kraftfahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, ersetzt man die geschätzten Kosten der Wiederherstellung. Leistungsgrenze im Sinne des Abs. 1 ist dann der Wiederbeschaffungswert, den man um den Veräußerungswert des beschädigten Fahrzeugs reduziert. Entsprechendes gilt dazu auch bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Teilen des Fahrzeugs. Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt).

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