Kfz
Versicherungsvergleiche online mit der SAW-Assekuranz GmbHFühren Sie Ihre Kfz
Versicherungsvergleiche online
bei uns durch. Sie werden beim Online KFZ Versicherungsvergleich
durch
ständige Hilfe selbsterklärend, durch die Kfz-Versicherungsvergleiche
geführt. Gerne sind wir Ihnen auch beim Versicherungswechsel behilfreich.
Die online Kfz
Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung
der SAW-Assekuranz GmbH.
Die Kfz Haftpflichtversicherung
umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den
Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn
durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder
getötet werden, b) Sachen beschädigt oder
zerstört werden oder abhanden kommen, c) Vermögensschäden
herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem
Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.
Die
Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den
Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an
ihm befestigten Teile einschließlich der durch die beigefügte Liste als
zusätzlich mitversichert ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile a)
durch Brand oder Explosion; b)
durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung
durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter
Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es
zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der
Versicherung ausgeschlossen; c) durch unmittelbare Einwirkung
von
Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als
Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke
8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug
geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese
Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind; d)
durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit
Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden, oder Katzen sowie mit
Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes; e)
durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und
Leitungen f)
durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit
mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Marderbiss-, Brems-,
Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Als
Betriebsschäden gelten auch gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und
gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen; g) durch mut-
oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
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