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Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) unter 03901/82953 oder per e-Mail zur Verfügung. Mit einem Pferde Haftpflichtversicherung Vergleich spart man im Internet schnell ein paar Euro ohne dabei auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Über unseren online Pferde Haftpflichtversicherung Vergleich können Sie in aller Ruhe die Tarife der Pferde Haftpflichtversicherungen vergleichen und online abschließen. Die Pferde Haftpflichtversicherung muss einen bestimmte Mindestumfang versichern. Gerne informieren wir Sie hier über diese Mindeststandards.

Pferde Haftpflichtversicherung online vergleichen



Im Einzelnen lauten die Mindeststandards für die Pferde Halterhaftpflichtversicherung

Die vom Versicherer verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)  empfohlenen „Allgemeine Haftpflicht Versicherungsbedingungen“ (AHB 2002, 2004, 2006, 2007, jeweils dem neuen VVG angepasst oder AHB 2008). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Mindestversicherungssumme 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
Fohlen sind im Jahr der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden mitversichert
Vermögensschäden sind bis mindestens 50.000 € versichert (Ausschlüsse nicht schlechter als Muster-BBR (PHV) 2005).
Einschluss von Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden bei Hunden bis mindestens 300.000 €.
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Deckung mindestens ein Jahr. Bei gleichzeitig bestehender PHV entsprechend der dortigen Dauer.
Flurschäde sind mitversichert.
Fremdreiter sind nicht namentlich zu benennen (Ausnahme: Reitbeteiligung).

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