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Die
vom Versicherer verwendeten
Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besondere Bedingungen und
Klauseln für
die Privathaftpflichtversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt
Regelungen
enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom
Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen
„Allgemeine
Haftpflicht Versicherungsbedingungen“, die jeweiligen BBR oder
AHB sollten
jeweils dem neuen VVG angepasst sein. Sofern derzeit noch Abweichungen
vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens
nach den
vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von
Abweichungen
wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres
mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen.
Abweichungen,
die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.
Mindestversicherungssumme
beträgt 3
Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert p.a.).
Die
Versicherungssumme für
Mietsachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden (gemäß Muster BBR)
liegt bei
mindestens 300.000 €.
Sofern
über den Vertrag Kinder
mitversichert sind, sind Betriebspraktika von Schülern und eine
Wartezeit bis
zu einem Jahr bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines
Wehrdienstes
versichert.
Falls
Haftpflichtansprüche des
Partners und dessen Kinder gegen den Versicherungsnehmer ausgeschlossen
sind,
sind jedoch etwaige übergangsfähige Regressansprüche von
Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten
Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern
wegen
Personenschäden mitversichert.
Privates
Hüten fremder Hunde ist
mitversichert.
Hüten
fremder Pferde sowie das
Benutzen fremder Fuhrwerke (ohne Ansprüche der Halter und Eigentümer
von Pferd
und Fuhrwerk) ist mitversichert (Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
Allmählichkeitsschäden
und Schäden
durch häusliche Abwässer sind bis zur Höhe von mindestens 3 Mio. €
versichert.
Vorsorgeversicherung
von mindestens
3 Mio. € für Personen- und Sachschäden und mindestens 50.000 € für
Vermögensschäden.
Vermögensschäden
sind bis mindestens
50.000 € versichert. Ausschlüsse nicht schlechter als BBR 2005.
Schäden
durch elektronischen
Datenaustausch/Internetnutzung sind bis mindestens 50.000 € versichert
(Formulierung gemäß Muster BBR 2005).
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