Unfall-Versicherung Vergleich


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Die Unfall-Versicherung ist wichtig. Ein Unfall-Versicherung Vergleich hilft dazu Geld zu sparen ohne auf wichtigen Versicherungsschutz zu verzichten.

Online Unfall-Versicherung Vergleich

Als wichtigste Versicherungsleistung enthält die Unfall Versicherung die einmalige Zahlung bei einem dauerhaften Körperschaden. Die Versicherungssumme sollte dem Einkommen angepasst werden, da die Unfall-Versicherung zur Absicherung der Arbeitskraft dient.  Beim Vergleich der privaten Unfall-Versicherung ist es besonders wichtig die Bedingungen der Gesellschaften zu vergleichen. Eine Unfallversicherung ist nur so gut wie ihr Bedingungswerk! Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung.

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Einen Unfall kann kurzum jeder erleiden. Bei der privaten Unfall-Versicherung spielt es keine Rolle, ob der Unfall während der Arbeit, zu Hause oder beim Sport passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt lediglich bei Arbeits- und Wegeunfälle. Dieser Versicherungsschutz deckt somit nicht alle Lebenslagen ab und mist meist auch ungenügend. Über unseren Unfall-Versicherung-Vergleich helfen wir Ihnen preiswerten Versicherungsschutz zu bezahlbaren Prämien zu finden.

Die vom Versicherer verwendeten allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Unfallversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) „empfohlenen“ Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 99 dem neuen VVG angepasst, oder AUB 2008) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.

  • Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert

Deckungsumfang mindestens nach der Formulierung: „Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe sind auch dann mitversichert, wenn der Versicherte den Einwirkungen dieser Gase und Dämpfe durch unabwendbare Umstände mehrere Stunden lang ausgesetzt war. Ausgeschlossen bleiben die durch den Beruf an sich bedingten, insbesondere auch die durch gewöhnliche Einatmung allmählich zustande kommenden Schädigungen (Berufs- und Gewerbekrankheiten).“

 

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