Kfz-Versicherung


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Online Kfz-Versicherung Vergleich

Über das Fragezeichen können Sie sich an jeder Stelle des Vergleiches einfach zu verstehende Hilfestellungen abrufen. So fällt es leichter durch den Versicherungsvergleich zu kommen. Unser Angebot ist für alle Interessenten kostenlos und unabhängig. Dieser KFZ Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/82953 oder per E-Mail zur Verfügung.

Die preiswerten Kfz-Versicherungen der SAW-Assekuranz GmbH

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Die Kfz-Versicherung ist kein statisches Produkt. Jedes Jahr kommt es bei den Kfz-Versicherungen zu verschiedenen Tarifveränderungen. Diese können positive und negative Auswirkungen für die Versicherungsnehmer haben.

Bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenden Beitrages ist dann der Versicherer berechtigt, für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsverträge den Beitrag mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an bis zur Höhe des neuen Tarifbeitrages anzuheben. Eine Beitragserhöhung nach Absatz 1 wird nur wirksam, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung unter Kenntlichmachung des Unterschieds zwischen altem und neuem Beitrag spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn schriftlich über sein Recht nach § 9 b belehrt. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach § 9 c sowie Änderungen gemäß Nr. 6 Abs. 3 der Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung (TB) sowie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (TB Nr. 11) und den Typklassen (TB Nr. 12) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden.

Das gilt nicht für Beitragsänderungen, die sich aufgrund von TB Nr. 6 Abs. 2, der Zuordnung des Vertrages zu den Tarifgruppen und Regionalklassen gemäß TB Nr. 10, aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Abstellortes (TB Nr. 12 b) oder der jährlichen Fahrleistung (TB Nr. 12 a) ergeben. Vermindert sich der Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag vom Beginn der nächsten Versicherungsperioden auf die Höhe des neuen Tarifbeitrages zu senken.

Aufgrund nachfolgender Änderungen in der Kfz-Versicherung hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht:

Bei Änderungen gemäß § 9 a kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Die Kündigung kann sich auf die betroffene Versicherungsart beschränken oder sich gleichzeitig auf die übrigen für dasselbe Fahrzeug bestehenden Kraftfahrtversicherungen erstrecken.
Änderungen aufgrund von Nr. 6 Abs. 3 der Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung berechtigen den Versicherungsnehmer auch dann zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses, wenn sie keine Beitragserhöhung bewirken. Absatz 1 gilt entsprechend.

Sie können übrigens in der Regel Ihre Versicherung zu Jahreswechsel hin regulär kündigen und dann Ihre Auto-Versicherung wechseln!

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