Haftpflicht-Versicherung


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Die Haftpflicht-Versicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Haftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) unter 03901/34403 oder per e-Mail zur Verfügung.

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Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen Ihres Umfelds erstrecken. So sind zum einen auch die Schäden abgedeckt, die infolge einer Verletzung Ihrer Aufsichts­pflicht über Familien­mitglieder oder Personal entstehen. Zum anderen sind – entsprechend dem gewählten Tarif bei einer Familien-Haftpflicht­versicherung im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung für Allein­stehende Personen (Single-Tarif) auch Ihre Familien- und Haushaltsmitglieder unmittelbar mitversichert. So sind zunächst Ehepartner, vertraglich benannte Lebenspartner und Kinder bis zum Abschluss der Berufs­ausbildung bzw. bis zur Heirat in den Vertrag einbezogen. Gleiches gilt für Ihre Haushalts- und Gartenhilfen oder der Babysitter, sofern sie bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden verursachen. Der Versicherungsschutz besteht über den Tod hinaus bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Zahlt der überlebende Ehepartner den nächsten Beitrag, wird er automatisch Vertragspartner und führt den bestehenden Versicherungsvertrag weiter.

Die Haftpflicht-Versicherung kann nicht alle denkbaren Fälle versichern!

Denn sonst müssten diese einen unangemessen hohen Beitrag verlangen. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz heraus­genommen.

Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, Ihnen gegenüber durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen oder aus beim Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht wurden. Es können darüber hinaus auch solche Schäden nicht reguliert werden, die entstehen bei Gefahren aus Betrieb und Beruf oder Gefahren eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in einer Vereinigung aller Art sowie Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte den BBR und Ziffer 7 der beigefügten AHB. Da man kraft Gesetz in unbegrenzter Höhe haftet, ist eine Haftpflicht-Versicherung für jeden unabdingbar.

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